OTA (m/w/d) | flexible Arbeitsmodelle | Dresden
Zur aktuellen JoblisteDas Universitätsklinikum Carl Gustav Carus und die Medizinische Fakultät bilden gemeinsam die Dresdner Hochschulmedizin. Sie ist zur Exzellenz in der Hochleistungsmedizin, der medizinischen Forschung und Lehre sowie der Gesundheitsdienstleistung für Patient*innen der gesamten Region verpflichtet.
Operationstechnische Assistenz (m/w/d) | OTA
Überzeugt auf ganzer Linie – Unser Angebot
- verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in modern ausgestatteten OP-Sälen mit neuester Technik
- interdisziplinäre / interprofessionelle Zusammenarbeit – egal ob bei Notfall- oder Routineeingriffen
- während der Einarbeitung stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite
- Vergütung nach Haustarifvertrag mit variablen Gehaltsbausteinen, mind. 30 Urlaubstage sowie berufsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Kinderbetreuung durch Partnerschaften mit Einrichtungen in direkter Nähe des Uniklinikums Dresden
- Nutzung von Präventions- und Freizeitangeboten in unserem Gesundheitszentrum Carus Vital
- betrieblich unterstütztes Jobticket / Bike-Leasing, das Deutschlandticket zum Sonderpreis
Passt perfekt – Ihr Profil
- erfolgreicher Berufsabschluss als Operationstechnische Assistenz (OTA)
- erstklassige Kompetenzen wie Kommunikationsstärke und ein hohes Verantwortungsbewusstsein
- Loyalität, Einsatzbereitschaft, Flexibilität bei der Aufgabenwahrnehmung und eine positive Einstellung zu interprofessionellem Arbeiten
- bei Bewerbungen aus dem Ausland: mind. B2-Deutschkenntnisse und Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden besonders berücksichtigt.
Wir bitten Sie, sich vorzugsweise online zu bewerben, um so den Personalauswahlprozess schneller und effektiver zu gestalten. Selbstverständlich bearbeiten wir auch Ihre schriftlichen Bewerbungen (mit frankiertem Rückumschlag), ohne dass Ihnen dadurch Nachteile entstehen. Um den bestmöglichen Gesundheitsschutz für unsere Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden zu gewährleisten, benötigen wir gemäß Infektionsschutzgesetz einen Nachweis über Ihren Masernschutz (ärztliche Bescheinigung). Weitere Nachweise über den Impfstatus müssen vor Tätigkeitsaufnahme vorgelegt werden.